• 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17

Unterrichtsbetrieb ab Montag, 26. April 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist nun in Kraft getreten. Die Auswirkungen für die Schulen wurden in einer Mail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW am 22. April 2021 an uns kommuniziert. Folgende wichtige Punkte aus der Mail sind für uns von Bedeutung:

Unterrichtsbetrieb ab Montag, 26. April 2021

  • Der Schulbetrieb für die Jahrgänge 5 bis 10 findet ab morgen, 26.04.2021, bis auf Weiteres im Wechselmodell mit komprimiertem Stundenplan im bestehenden Wechselrhythmus statt. An den Zwischentagen lernen die Schüler*innen im Homeschooling. Die Teilnahme an allen Formen des Wechselunterrichts unterliegt uneingeschränkt der Schulpflicht.
  • Der Unterricht für die Stufen EF & Q1 findet nach Plan statt.
  • Die Abiturprüfungen finden wie geplant statt.

Steigende Inzidenz in der Städteregion Aachen

  • Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist auch der Wechselunterricht untersagt und der komplette Unterricht findet für die Jahrgänge 5 bis 9 und EF dann wieder auf Distanz statt. Die Abschlussjahrgänge (10. Jg. und Q1) werden auch dann weiter in Präsenz unterrichtet. 
  • Die Festlegung, ob und wann in einer Kommune der Wechselunterricht ausgesetzt wird, wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) getroffen. Laut Mail informiert das MAGS über die Homepage darüber, welche Kommunen betroffen sind. 
  • Aufgrund der hohen Inzidenzwerte in der Städteregion müssen wir damit rechnen, dass wir im Verlauf der nächsten Woche wieder auf den Distanzunterricht umsteigen müssen. Sollte das der Fall sein, werden wir Sie frühestmöglich informieren.  

Testpflicht

Die Pflicht zur Teilnahme an zwei Corona-Selbsttests pro Woche in der Schule für alle Schüler*innen, die am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten in der Schule teilnehmen, bleibt uneingeschränkt erhalten (s. Elternbrief vom 15.04.2021). 

Klassenarbeiten und Leistungsbeurteilung in der Sekundarstufe 1

Klassenarbeiten können nur im Präsenzunterricht geschrieben werden. Ein neuer Erlass des Schulministeriums ermöglicht es nun, die Anzahl der Klassenarbeiten in den Klassen 5-9 im laufenden Schulhalbjahr pro Fach auf jeweils eine Klassenarbeit zu beschränken. Aufgrund zeitlicher Engpässe werden wir von dieser Möglichkeit Gebrauch machen müssen, insbesondere dann, wenn wir wieder in den Distanzunterricht zurückkehren müssen. Das bedeutet, dass der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ in den Fächern mit Klassenarbeiten bei der Feststellung des Leistungsstands stärker zu berücksichtigen ist. Die Leistungen des ersten Schulhalbjahres sind ebenfalls angemessen zu berücksichtigen.

In der Hoffnung, dass sich die Situation bald bessert, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung der HHG

Drucken

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns

Kontakt

Heinrich Heine Gesamtschule Aachen
52072 Aachen, Hander Weg 89 +49 (0)241 1769100
info@hhg-aachen.de
Mo-Fr: 08.00 - 14.00 Uhr

 


Größere Karte anzeigen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.