Unterrichtsbetrieb ab Montag, 26. April 2021

Verfasst von der Schulleitung am .

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist nun in Kraft getreten. Die Auswirkungen für die Schulen wurden in einer Mail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW am 22. April 2021 an uns kommuniziert. Folgende wichtige Punkte aus der Mail sind für uns von Bedeutung:

Unterrichtsbetrieb ab Montag, 26. April 2021

Steigende Inzidenz in der Städteregion Aachen

Testpflicht

Die Pflicht zur Teilnahme an zwei Corona-Selbsttests pro Woche in der Schule für alle Schüler*innen, die am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten in der Schule teilnehmen, bleibt uneingeschränkt erhalten (s. Elternbrief vom 15.04.2021). 

Klassenarbeiten und Leistungsbeurteilung in der Sekundarstufe 1

Klassenarbeiten können nur im Präsenzunterricht geschrieben werden. Ein neuer Erlass des Schulministeriums ermöglicht es nun, die Anzahl der Klassenarbeiten in den Klassen 5-9 im laufenden Schulhalbjahr pro Fach auf jeweils eine Klassenarbeit zu beschränken. Aufgrund zeitlicher Engpässe werden wir von dieser Möglichkeit Gebrauch machen müssen, insbesondere dann, wenn wir wieder in den Distanzunterricht zurückkehren müssen. Das bedeutet, dass der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ in den Fächern mit Klassenarbeiten bei der Feststellung des Leistungsstands stärker zu berücksichtigen ist. Die Leistungen des ersten Schulhalbjahres sind ebenfalls angemessen zu berücksichtigen.

In der Hoffnung, dass sich die Situation bald bessert, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung der HHG

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